Heizungsmonteur baut uralte Öl-Heizung aus

Bis zu 70 Prozent Zuschuss beim Heizungstausch, dazu Boni und Fristen, die sich laufend ändern: Die Heizungsförderung 2026 ist für Ihre Kunden ein starkes Argument und für Sie ein wichtiges Beratungsthema. Hier der kompakte Überblick über KfW, BAFA und die aktuellen Fördersätze.

KfW oder BAFA: Wer fördert was?

Seit 2024 ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt. Den Heizungstausch selbst, also den Einbau einer klimafreundlichen Heizung, fördert die KfW über das Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Alle übrigen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung, etwa Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen, laufen weiterhin über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Beide gehören zur selben übergeordneten BEG-Systematik, werden aber getrennt beantragt.

Die Grundförderung: 30 Prozent für alle

Wer eine förderfähige Heizung einbauen lässt, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig von Einkommen oder Eigentumsverhältnis. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellen erfüllen das in der Regel. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, Neubauten sind ausgeschlossen.

Die Boni: bis zu 70 Prozent kombinierbar

Auf die Grundförderung lassen sich mehrere Boni aufsatteln. Die Gesamtförderung ist aber in jedem Fall bei 70 Prozent gedeckelt:

Wie viel Geld ist konkret möglich?

Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW förderfähige Kosten bis zu 30.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 70 Prozent ergibt das einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro, mit dem Emissionsminderungszuschlag bis zu 23.500 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten je weiterer Wohneinheit.

Wichtig für die Beratung: Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 Prozent plus gegebenenfalls den Effizienzbonus von 5 Prozent, also maximal 35 Prozent bzw. rund 10.500 Euro für die erste Wohneinheit. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Die Fördersätze 2026 auf einen Blick

  • Grundförderung: 30 % (alle Eigentümer)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % (nur Selbstnutzer)
  • Einkommensbonus: +30 % (Selbstnutzer, ≤ 40.000 € Haushaltseinkommen)
  • Effizienzbonus: +5 % (Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel/Erdreich/Wasser)
  • Maximal: 70 % Zuschuss, bis 21.000 € (EFH), plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag

Reihenfolge entscheidet: Antrag vor Auftrag

Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist die falsche Reihenfolge. Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Zuvor wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die Wirksamkeit hängt also an der Förderzusage. Wer den Auftrag vorher fest vergibt, verliert den Anspruch.

Energieeffizienz-Experte als Schlüsselrolle

Für die Förderung ist die fachliche Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. ein Fachunternehmen vorgesehen, von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Genau hier liegt Ihre Rolle als Energieberater: Sie sind nicht nur Wissensvermittler, sondern fester Bestandteil des Förderprozesses. Für Eigentümer ist die Förderung ohne diese Begleitung kaum sauber zu stemmen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Förderung im Juni 2026 wieder. Förderhöhen, Boni und Bedingungen können sich durch politische Entscheidungen und Anpassungen der BEG-Richtlinien ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Vorgaben von KfW und BAFA.

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Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die KfW fördert den Heizungstausch über das Programm 458 mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis 30.000 Euro berücksichtigt, der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 Euro, mit Emissionsminderungszuschlag bei bis zu 23.500 Euro.

Welche Boni gibt es bei der KfW-Heizungsförderung?

Zur Grundförderung von 30 Prozent kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), der Einkommensbonus (30 %, bei Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und der Effizienzbonus (5 %). Die Gesamtförderung ist auf 70 Prozent gedeckelt. Für emissionsarme Biomasseheizungen gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2.500 Euro.

Werden auch Vermieter gefördert?

Ja, aber eingeschränkt. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent und gegebenenfalls den Effizienzbonus von 5 Prozent, also maximal rund 35 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Was fördert das BAFA, was die KfW?

Den Heizungstausch fördert die KfW (Programm 458). Andere Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung wie Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen laufen weiterhin über das BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Beide Wege werden getrennt beantragt.

Muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Ja. Der Antrag muss vor der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Zuvor wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen, der an die Förderzusage gekoppelt ist. Wird der Auftrag vorher fest vergeben, entfällt die Förderung.

Ist ein Energieberater für die Förderung Pflicht?

Für die Förderung ist eine fachliche Begleitung vorgesehen, die je nach Maßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erfolgt, von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese Begleitung ist eine saubere Antragstellung in der Praxis kaum möglich.

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