Heizungsmonteur baut uralte Öl-Heizung aus

Bis zu 80 Prozent Zuschuss beim Heizungstausch, dazu Boni und Fristen, die sich laufend ändern: Die Heizungsförderung 2026 ist für Ihre Kunden ein starkes Argument und für Sie ein wichtiges Beratungsthema. Hier der kompakte Überblick über KfW, BAFA und die aktuellen Fördersätze.

KfW oder BAFA: Wer fördert was?

Seit 2024 ist die Zuständigkeit klar aufgeteilt. Den Heizungstausch selbst fördert die KfW über das Programm 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“), sofern die Heizungsanlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt. Alle übrigen Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung, etwa Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen, laufen weiterhin über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Beide gehören zur selben übergeordneten BEG-Systematik, werden aber getrennt beantragt.

Die Grundförderung: 30 Prozent für alle

Wer eine förderfähige Heizung einbauen lässt, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig von Einkommen oder Eigentumsverhältnis. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellen erfüllen das in der Regel. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, Neubauten sind ausgeschlossen.

Die Boni: bis zu 80 Prozent kombinierbar

Auf die Grundförderung lassen sich mehrere Boni aufsatteln. Abhängig von Einkommen und Familiensituation sind insgesamt bis zu 80 Prozent möglich:

Wie viel Geld ist konkret möglich?

Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW für neue Anträge förderfähige Kosten bis zu 28.000 Euro. Beim maximalen Fördersatz von 80 Prozent ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge je weiterer Wohneinheit.

Wichtig für die Beratung: Vermieter erhalten bei neuen Anträgen grundsätzlich die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Die Fördersätze 2026 auf einen Blick

  • Grundförderung: 30 % (alle Eigentümer)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % (nur Selbstnutzer; zeitlich abschmelzend)
  • Einkommensbonus: +10 %, +30 % oder +40 % (Selbstnutzer; abhängig von Einkommen und Familiensituation)
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag: für neue Anträge seit 21. Juli 2026 entfallen
  • Maximal: 80 % Zuschuss, bis 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit

Reihenfolge entscheidet: Antrag vor Auftrag

Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist die falsche Reihenfolge. Vor dem Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen geschlossen werden, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage enthält. Mit der Umsetzung sollte erst nach der Zuschusszusage begonnen werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Bedingungen.

Energieeffizienz-Experte als Schlüsselrolle

Für die Förderung ist die fachliche Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. ein Fachunternehmen vorgesehen, von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Genau hier liegt Ihre Rolle als Energieberater: Sie sind nicht nur Wissensvermittler, sondern fester Bestandteil des Förderprozesses. Für Eigentümer ist die Förderung ohne diese Begleitung kaum sauber zu stemmen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Förderung am 14. September 2026 wieder. Förderhöhen, Boni und Bedingungen können sich durch politische Entscheidungen und Anpassungen der BEG-Richtlinien ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Vorgaben von KfW und BAFA.

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Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die KfW fördert den Heizungstausch über das Programm 458 mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden bei neuen Anträgen Kosten bis 28.000 Euro berücksichtigt; der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.

Welche Boni gibt es bei der KfW-Heizungsförderung?

Zur Grundförderung von 30 Prozent können für Selbstnutzer ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent kommen. Abhängig von Einkommen und Familiensituation sind insgesamt bis zu 80 Prozent möglich. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 entfallen.

Werden auch Vermieter gefördert?

Ja, aber eingeschränkt. Vermieter erhalten bei neuen Anträgen grundsätzlich die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Was fördert das BAFA, was die KfW?

Den Heizungstausch fördert die KfW (Programm 458). Andere Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung wie Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen laufen weiterhin über das BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Beide Wege werden getrennt beantragt.

Muss der Förderantrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Vor dem Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur KfW-Förderzusage geschlossen werden. Mit der Umsetzung sollte erst nach der Zuschusszusage begonnen werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Bedingungen.

Ist ein Energieberater für die Förderung Pflicht?

Für die Förderung ist eine fachliche Begleitung vorgesehen, die je nach Maßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erfolgt, von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese Begleitung ist eine saubere Antragstellung in der Praxis kaum möglich.