Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Full Service Suite, Inhaber Joachim Paul, für das Leistungsangebot „EEE-Cloud“. Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Full Service Suite, Inhaber Joachim Paul, Meßplatzstraße 27, 69168 Wiesloch (nachfolgend „Anbieter“ oder „EEE-Cloud“), und ihren Kunden über die unter der Marke EEE-Cloud (eee-cloud.de) angebotenen Leistungen.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein digitales Komplettpaket für die Online-Präsenz und Geschäftsabwicklung von Energieberatern, Heizungsbaufirmen, Architekten und vergleichbaren Unternehmen zur Nutzung gegen Entgelt bereit. Die Leistung wird im Rahmen eines mietähnlichen Dauerschuldverhältnisses („zur Miete“) erbracht.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- bzw. Paketbeschreibung im Angebot oder in der Bestellung sowie aus der Darstellung auf der Website eee-cloud.de. Das Leistungsangebot kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
- Konzeption, Erstellung und laufende technische Bereitstellung einer Website für das Unternehmen des Kunden;
- Hosting der Website und der zugehörigen Dienste auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. eines von ihm beauftragten Hosters;
- Registrierung und Verwaltung einer oder mehrerer Domains im Namen bzw. für den Kunden;
- Erstellung und Bereitstellung von mobilen Anwendungen für iOS und Android sowie von Progressive Web Apps (PWA);
- Bereitstellung des CRM-Systems von EEE-Cloud zur Nutzung über das Internet (Software as a Service);
- Bereitstellung der EEE-Cloud-Tools, insbesondere Förderrechner, Energieausweis-Check, GModG-Heizungsrechner und Heizkosten-Rechner.
(3) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das vereinbarte Paket. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen schuldet der Anbieter nicht. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer, Hosting-Dienstleister, App-Store-Betreiber) zu bedienen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die bereitgestellten Leistungen, insbesondere CRM und Tools, fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und im Funktionsumfang anzupassen, solange die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden oder durch eine Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch den Anbieter (Auftragsbestätigung) in Textform zustande. Der Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter steht einer Auftragsbestätigung gleich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Logos und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der über die bereitgestellten Leistungen veröffentlichten Inhalte sowie für die Einhaltung der für seine Website und seine Apps geltenden Pflichten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung des Anbieters vereinbart wurde.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Preise, Einrichtungspauschale und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungspauschale (Setup-Gebühr) und einem laufenden monatlichen Entgelt zusammen. Die Höhe ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisliste.
(2) Die Einrichtungspauschale wird mit Vertragsschluss fällig. Sie deckt insbesondere die erstmalige Erstellung und Einrichtung von Website, Apps, CRM-Zugang und Tools ab und wird unabhängig von der späteren Vertragsdauer nicht anteilig erstattet.
(3) Das monatliche Entgelt ist im Voraus zu entrichten und jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter ist berechtigt, das Entgelt im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen, sofern der Kunde ein entsprechendes Mandat erteilt hat.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 2 und 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Entgelte mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine Erhöhung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.
(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 6 Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der bereitgestellten Leistungen (Website, Apps, PWA, CRM und Tools) ein.
(2) Sämtliche Rechte an der vom Anbieter erstellten Software, an Quellcodes, Designs, Templates, am CRM-System und an den Tools sowie an der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Es handelt sich um eine Überlassung zur Nutzung, nicht um einen Verkauf.
(3) Der Kunde behält die Rechte an den von ihm eingestellten eigenen Inhalten und Daten. Er räumt dem Anbieter die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten für die Vertragsdauer ein.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen bei Hosting-Dienstleistern, App-Stores oder Telekommunikationsnetzen) oder höherer Gewalt nicht erreichbar sind.
(2) Notwendige Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten wird der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durchführen und, soweit zumutbar, vorab ankündigen.
(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingestellten Inhalte und Daten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung vereinbart ist.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr (12 Monate), gerechnet ab Bereitstellung der Leistung bzw. ab dem im Angebot genannten Vertragsbeginn.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in erheblichem Umfang in Verzug gerät oder schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
§ 9 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Beendigung des Vertrags enden sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Anbieter ist berechtigt, die bereitgestellten Leistungen (Website, Apps, PWA, CRM und Tools) abzuschalten und die zugehörigen Zugänge zu sperren.
(2) Der Kunde hat nach Vertragsende keinen Anspruch auf Herausgabe, Überlassung oder Weiternutzung des Webdesigns, der mobilen Anwendungen (iOS, Android, PWA), des CRM-Systems oder der Tools, gleich ob in Form von Quellcode, Dateien, Lizenzen oder in sonstiger Form. Diese Leistungen wurden ausschließlich mietweise zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann der Kunde die für ihn registrierte(n) Domain(s) für sich beanspruchen. Auf Verlangen des Kunden übermittelt der Anbieter den zur Übertragung erforderlichen Authentifizierungscode (Auth-Code), damit der Kunde die Domain zu einem anbieterfremden Provider umziehen kann. Voraussetzung ist, dass sämtliche fälligen Forderungen des Anbieters vollständig ausgeglichen sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Inhalte und Daten rechtzeitig vor Vertragsende selbst zu sichern bzw. zu exportieren, soweit ihm hierfür Funktionen zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte und Daten des Kunden nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist von 30 Tagen endgültig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Eine gesonderte Migrations- oder Datenexportleistung über die bereitgestellten Standardfunktionen hinaus schuldet der Anbieter nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
§ 10 Domains
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden Domains registriert oder verwaltet, gelten ergänzend die Vergabebedingungen und Richtlinien der jeweils zuständigen Vergabestelle (z. B. DENIC für .de-Domains).
(2) Der Anbieter hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Registrierung oder Nutzung einer von ihm gewünschten Domain resultieren.
§ 11 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte
(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten und über die Leistungen verarbeiteten Inhalte allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalte einzustellen.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden eingestellten Inhalte oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 12 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellten Leistungen während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Eine bestimmte wirtschaftliche Verwertbarkeit, ein bestimmter Erfolg (z. B. Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweite oder Umsätze) oder die Eignung für einen über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck werden nicht geschuldet.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen hat oder soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere im CRM), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 15 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Internet- oder Stromausfälle, Ausfälle von Vorlieferanten), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 17 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, etwa aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Änderung des Leistungsangebots, erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
