Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für Online-Verträge: der Widerrufsbutton. Wir erklären, wer ihn braucht, wer nicht – und was das konkret für Ihre Website als Energieberater bedeutet.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben – mit wenigen Klicks. Geregelt ist er im neuen § 356a BGB; Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673 zur Stärkung der Verbraucherrechte. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026.

Wichtig: Der Button ersetzt die bisherige Widerrufsbelehrung nicht, sondern ergänzt sie. Auch der Widerruf per E-Mail oder Brief bleibt weiterhin möglich.

Nur im B2C – im B2B nicht erforderlich

Die Pflicht betrifft ausschließlich Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C), für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Schließen Sie Verträge ausschließlich mit gewerblichen Kunden (B2B), benötigen Sie keinen Widerrufsbutton.

Für Energieberater ist das ein entscheidender Punkt: Ob Sie betroffen sind, hängt nicht von Ihrer Branche ab, sondern davon, mit wem und wie Sie Verträge abschließen.

Kurz gesagt: Brauche ich den Button?

  • Ja, wenn Verbraucher über Ihre Website oder App einen widerrufbaren Vertrag abschließen können (z. B. kostenpflichtige Online-Buchung, digitales Produkt).
  • Nein, wenn Sie nur gewerbliche Kunden bedienen (B2B).
  • Nein, wenn Sie Verträge offline schließen oder nur über individuelle Kommunikation (Telefon, persönliche E-Mail).
  • Nein, wenn Ihre Website nur der Kontaktanbahnung dient (Kontaktformular, Terminanfrage) und kein Vertrag online zustande kommt.

Wann Sie den Button brauchen – und wann nicht

Der häufigste Fall bei Energieberatern: Die Website dient der Leadgenerierung. Interessenten füllen ein Kontaktformular aus, fordern eine Beratung an oder buchen einen unverbindlichen Termin. Ein Vertrag wird dabei nicht online geschlossen, sondern erst später, etwa nach dem Beratungsgespräch, häufig per Angebot und Unterschrift. In diesem Fall benötigen Sie keinen Widerrufsbutton.

Relevant wird der Button erst, wenn Verbraucher direkt über Ihre Online-Benutzeroberfläche einen verbindlichen, kostenpflichtigen Vertrag abschließen, etwa eine online buchbare kostenpflichtige Leistung, ein digitales Produkt oder ein Abo. Erst dann greift die Pflicht aus § 356a BGB.

Auch der Abschlussweg zählt: Kommt ein Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation zustande – also klassisch per Telefon oder persönlicher E-Mail – fällt er nicht unter die Button-Pflicht. Maßgeblich ist immer der Abschluss über eine Online-Benutzeroberfläche (Website oder App).

So muss der Widerrufsbutton gestaltet sein

Wenn die Pflicht für Sie gilt, muss der Button bestimmte Anforderungen erfüllen:

Nach dem Widerruf erhält der Verbraucher eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.

Nicht vergessen: Widerrufsbelehrung und Datenschutz anpassen

Wer den Button anbietet, muss auch die Widerrufsbelehrung um einen Hinweis auf die neue Online-Widerrufsfunktion ergänzen. Zusätzlich sollte die Datenschutzerklärung angepasst werden, da im Rahmen des Widerrufs personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Funktion allein genügt also nicht, die begleitenden Rechtstexte gehören dazu.

Was passiert bei einem Verstoß?

Fehlt ein erforderlicher Widerrufsbutton oder ist er fehlerhaft umgesetzt, drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände sowie unter Umständen Bußgelder. Zudem kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern, im Zweifel auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Wer betroffen ist, sollte die Umsetzung also nicht aufschieben.

Widerrufsbutton ist nicht gleich Kündigungsbutton

Beide Funktionen werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Der Widerrufsbutton macht einen frisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist vollständig rückgängig. Der Kündigungsbutton beendet dagegen laufende Dauerschuldverhältnisse wie Abonnements zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt. Bietet Ihre Website beides an, müssen die beiden Funktionen klar voneinander getrennt und erkennbar sein.

Bei EEE-Cloud automatisch integriert

Die gute Nachricht für unsere Kunden: Websites, die wir für Sie erstellen, erhalten den Widerrufsbutton automatisch und rechtssicher integriert – sofern er für Ihren konkreten Fall erforderlich ist. Sie müssen sich um die technische Umsetzung nicht selbst kümmern. Ob die Pflicht für Sie überhaupt greift, klären wir gemeinsam im Rahmen der Website-Erstellung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick zum Stand Juni 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und wie die Widerrufsbutton-Pflicht in Ihrem Einzelfall gilt, klären Sie im Zweifel mit einem Rechtsanwalt.

Website rechtssicher aufstellen?

Websites von EEE-Cloud bringen den Widerrufsbutton automatisch mit – sofern er für Sie erforderlich ist. Wir kümmern uns um die Technik und die passenden Rechtstexte.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Brauche ich als Energieberater einen Widerrufsbutton?

Nur dann, wenn Verbraucher über Ihre Website oder App einen widerrufbaren Vertrag abschließen können. Dient Ihre Website nur der Kontaktanbahnung (Kontaktformular, Terminanfrage) und kommt der Vertrag erst später offline zustande, benötigen Sie keinen Widerrufsbutton.

Gilt die Widerrufsbutton-Pflicht auch im B2B?

Nein. Die Pflicht gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern (B2C). Schließen Sie Verträge ausschließlich mit gewerblichen Kunden (B2B) ab, ist kein Widerrufsbutton erforderlich.

Wann ist kein Widerrufsbutton nötig?

Kein Button ist nötig, wenn Sie ausschließlich B2B-Verträge schließen, wenn Verträge offline zustande kommen, wenn sie nur über individuelle Kommunikation wie Telefon oder persönliche E-Mail geschlossen werden oder wenn Ihre Website nur der Kontaktanbahnung dient und kein Vertrag online abgeschlossen wird.

Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?

Er muss eindeutig beschriftet (z. B. „Vertrag widerrufen“), gut sichtbar und leicht zugänglich sein, darf nicht hinter einem Login versteckt werden und muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Der Ablauf ist zweistufig: starten und anschließend bestätigen. Abgefragt werden dürfen nur die nötigsten Daten.

Was droht, wenn der Widerrufsbutton fehlt?

Bei einem erforderlichen, aber fehlenden oder fehlerhaften Button drohen Abmahnungen und unter Umständen Bußgelder. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern, im Zweifel auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?

Der Widerrufsbutton macht einen frisch geschlossenen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist vollständig rückgängig. Der Kündigungsbutton beendet dagegen laufende Dauerschuldverhältnisse wie Abonnements. Beide Funktionen müssen klar voneinander getrennt sein.

Ist der Widerrufsbutton in den Websites von EEE-Cloud enthalten?

Ja. Websites, die wir für Sie erstellen, erhalten den Widerrufsbutton automatisch und rechtssicher integriert – sofern er für Ihren konkreten Fall erforderlich ist. Um die technische Umsetzung müssen Sie sich nicht selbst kümmern.

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